HolzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Stufe 6: Recycling von Altholz

Ressourcen effizient und nachhaltig nutzen

Das Recycling von Altholz ist ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung der Rohstoffverfügbarkeit. Es leistet einen Beitrag zur effizienten und nachhaltigen Holznutzung und trägt wesentlich zum Klima- und Ressourcenschutz bei.

Wann es sich um Altholz handelt und welche besonderen Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz zu beachten sind, wird durch die Altholzverordnung (AltholzV) geregelt.

Altholz
Altholz im Sinne der AltholzV ist Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit dieses Holz Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) ist.

Die Altholzverordnung unterscheidet also nach dem Ort des Altholz-Anfalls in Industrierestholz und Gebrauchtholz.

Industrierestholz
Industrierestholz sind Holzreste, die bei der Holzbe- und -verarbeitung oder in der Holzwerkstoffindustrie anfallen. Hierzu zählen insbesondere auch Holzwerkstoffreste und anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masseprozent).
Gebrauchtholz
Zum Gebrauchtholz zählen gebrauchte Erzeugnisse wie beispielsweise Sperrmüll oder Bauabfälle aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundwerkstoffen mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masseprozent). 

In der Altholzverordnung werden in Abhängigkeit von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen vier Altholzkategorien zur stofflichen und energetischen Verwertung des Altholzes unterschieden.

Altholzkategorien

A I: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nur unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

A II: verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig bearbeitetes Holz ohne halogenorganische Verbindungen – also ohne chemische Verbindungen aus den Elementen Brom, Jod, Fluor und Chlor – in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz (z. B. Dämm- und Schallschutzplatten, die mit polychlorierten Biphenylen behandelt wurden).

Diese Altholzkategorien bestimmen, ob und wie das Altholz stofflich aufbereitet werden kann oder ob es energetisch verwendet wird.

Für die Herstellung von Holzwerkstoffen darf unbehandelt nur A I- und A II-Holz verwertet werden. Sofern Beschichtungen und Lackierungen entfernt werden, dürfen auch A III-Hölzer stofflich verwendet werden. Althölzer der Kategorie IV sind holzschutzmittelbehandelt und werden ausschließlich zur Produktion von umweltschonender Energie (Strom und Wärme) verwendet.

Externer Link zum YouTube-Video  Kaskadennutzung von Holz: Kaskade 6: "Altholz Sammlung, Sortierung und Aufbereitung" Quelle: FNR

Externer Link zum YouTube-Video Kaskadennutzung von Holz: Kaskade 6: "Altholz Sammlung, Sortierung und Aufbereitung" Quelle: FNR

Altholzrecycling Quelle: FNR/SIGIVISION.de

Altholzrecycling Quelle: FNR/SIGIVISION.de

Altholzaufbereitung – so geht's

Unabhängig davon, ob das Altholz stofflich oder energetisch verwertet wird – für die Nutzung von Altholz ist eine Aufbereitung der Materialien zu Hackschnitzeln oder Spänen erforderlich. Die fachgerechte Aufbereitung von Altholz erfordert mehrere Schritte.

  • Sortierung und Sichtung: Es wird geprüft, ob das angelieferte Holz den Produktionsparametern entspricht. Das Holz wird den von der Altholzverordnung festgelegten Altholzkategorien zugeordnet.
  • Störstoffentfrachtung: Die Hölzer werden manuell und/oder mit Hilfe automatisierter Sortiermaschinen von Störstoffen – wie größeren Metallteilen, Papier oder Folien – befreit.
  • Zerkleinerung:  Mit Hilfe von Zerkleinerungsmaschinen wird das Altholz zu sogenannten Hackschnitzeln zerkleinert.
  • Siebung und Sichtung: Größere Materialstücke werden mit Hilfe professioneller Siebmaschinen vom feineren Material getrennt.
 

Klimaschutz durch stoffliche Altholz-Nutzung

Im Jahr 2020 betrug das Marktvolumen von Altholz ca. 8,3 Mio. Tonnen. Rund 20 bis 25 % des aufbereiteten Altholzes gelangen zurück in den stofflichen Wirtschaftskreislauf. Das aufbereitete Altholz dient dann als sogenannter Sekundärrohstoff.

Sekundärrohstoffe
Sekundärrohstoffe – auch als Rezyklate bezeichnet – sind durch Aufarbeitung (Recycling) von entsorgtem Material entstandene Rohstoffe, die Ausgangsstoff für die Produktion neuer Produkte sind.

Recyceltes Altholz wird vor allem in der Holzwerkstoffindustrie zur Herstellung von Span- und Faserplatten eingesetzt. Durch das wiederholte Aufarbeiten von Spanplatten ist eine mehrfache stoffliche Nutzung von Altholz möglich.

Indem das einmal geerntete Holz mehrfach im Produktkreislauf verwendet wird, wird die Ressource Holz effizient genutzt. Diese Kaskadennutzung von Holz schont nicht nur die begrenzten Frischholzressourcen, sondern trägt auch aktiv zum Klimaschutz bei.

 

Projektförderung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt über die FNR zahlreiche Vorhaben zur Wald- und Holzforschung im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (FPNR) und dessen Vorläufer oder fördert Forschungsvorhaben zusammen mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) über den Waldklimafonds.

Weitere Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekten, die eine material- und energieeffiziente Holznutzung oder die holzbasierte Bioökonomie befördern, sind auf der Website der Charta für Holz 2.0 zu finden: Förderprojekte Material und Energieeffizienz und Bioökonomie.